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Kölner Hurengebühr 180€ pro Monat E-Mail
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Geschrieben von Administrator   
Donnerstag, 12. Juli 2007

 Die Stadt Köln aht einen gerichtstreit vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Danach darf die Stadt von jeder Hure weiterhin eine Tagesgebühr von 6eur Pro tag füs anschaffen Kassieren. Diese so genannte Sex-Steuer wurde 2003 von der Stadt Köln eingeführt, und die Stadt nimmt damit 800.000 Eur von Prostituierten und Bordellbetreibern ein. Ich frag mich wer die Steuer eintreibt, aus gründen der unbestechlichkeit und wie oft versucht wird die zuständigen Beamten mit sex zu bestechen. Natürlich kann man keinem Beamten vorwerfen das er sich bestechen lässt aber die ein oder andere Hure wird sicherlich versuchen durch einen Gratis Fick oder Blowjob um die Steuer herrumzukommen.

 

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,493925,00.html

Köln darf Sex-Steuer erheben

Die sogenannte Sex-Steuer in Köln ist rechtens: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts darf die Stadt das Rotlicht-Milieu zur Kasse bitten. Prostituierte müssen sechs Euro pro Arbeitstag an den Kommunalhaushalt abführen.

Köln - Die Stadt Köln darf weiterhin eine sogenannte Sex-Steuer von Bordell-Betreibern und Prostituierten verlangen. Die im Jahr 2003 eingeführte Vergnügungssteuer sei "im Wesentlichen rechtswirksam", urteilte das Verwaltungsgericht Köln und wies damit vier Klagen gegen die Steuersatzung ab.

 

Prostituierte in Köln: Jährliche Einnahmen von 800.000 Euro für die Stadt
Prostituierte in Köln: Jährliche Einnahmen von 800.000 Euro für die Stadt

Köln hatte im Dezember 2003 erstmals "die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs" sowie "das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen" der Vergnügungssteuer unterworfen.

Vier Veranstalter hatten dagegen Klage eingereicht, die nun von den Richtern abgewiesen wurde. Die Sex-Steuer verstoße weder gegen Europarecht noch gegen das Grundgesetz noch gegen Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetzes, erklärte das Gericht.

Für unwirksam erklärte es in einem fünften Fall allerdings die Erhebung einer Pauschalabgabe von 150 Euro je Raum und angefangenem Kalendermonat. Diese Bestimmung hatte die Stadt aber ohnehin schon geändert, erklärte ein Gerichtssprecher.

Außerdem entschieden die Richter, dass ein Vermieter nur dann in Anspruch genommen werden könne, wenn er an der Nutzung für gewerblichen Sex auch verdiene. Wer ein Zimmer vermiete, ohne von dessen Verwendungszweck zu wissen, müsse keine Vergnügungssteuer zahlen, erklärte der Sprecher.

Prostituierte, die an weniger als 25 Tagen pro Monat arbeiten, müssen nun weiterhin sechs Euro pro Arbeitstag an die Stadtkasse abgeben. "Den Fall von mehr als 25 Tagen gibt es offiziell nicht", erläuterte der Leiter des Kölner Kassen- und Steueramts, Josef Rainer Frantzen. "Die müssen ja auch mal irgendwann frei haben." Betreiber von Bordellen, in denen die Besucher Eintritt bezahlen müssen, haben täglich drei Euro pro zehn Quadratmeter Fläche an Steuern zu entrichten.

Laut Frantzen bringt die Sex-Steuer der Stadt Köln Einnahmen von etwa 800.000 Euro im Jahr. Die Steuer war aus Gerechtigkeitsgründen eingeführt worden, wie eine Sprecherin der Stadt sagte. Vor Erhebung der Abgabe habe "diese Branche kaum zur Finanzierung des Gemeinwesens beigetragen".





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